Prozesskostenrechner

Was kostet mich ein Rechtsanwalt, wenn er mich aussergerichtlich und/oder bei Gericht vertritt? Wie hoch sind die Gerichtsgebühren? Durch Klicken auf den nachstehenden Link erfahren Sie es. Der Prozesskostenrechner wird durch die Allianz Prozess Finanz GmbH zur Verfügung gestellt und bezieht sich auf zivilrechtliche Angelegenheiten. Es existieren jedoch viele  gesetzliche  Sonderregelungen, weswegen der Prozesskostenrechner  nur als Grobüberblick verstanden werden kann. Mit welchen konkreten Kosten und Gebühren für einen speziellen Fall zu rechnen sind, muss stets individuell errechnet werden.  

http://rvg.pentos.ag/  * (Allianz Prozesskostenrechner)

Zur Orientierung zum eigentlich für Rechtsanwälte gedachten Berechnungsprogrammes ein Beispiel:

Sie möchten gegen einen säumigen Schuldner durch einen Anwalt eine Forderung in Höhe von € 5.000.- geltend machen. Ihr Anwalt fordert den Schuldner zunächst aussergerichtlich zur Zahlung dieser Forderung  auf. Zur Berechnung der Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geben Sie in der Spalte  "Gegenstandswert / Streitwert" den Betrag € 5000.- ein.  Unter gewöhnlichen Umständen ausserhalb jeglicher Sondervorschriften, separater Vereinbarungen und zusätzlichen Vergleichsgebühren   belaufen sich die Anwaltsgebühren hierfür   auf      € 489,45 (incl. MwSt, Auslagen etc.).

Der Schuldner zahlt die Forderung jedoch nicht und der Rechtsanwalt muss eine Klage zur Durchsetzung der Forderung einreichen. Für die Durchführung des Klageverfahrens erhält der Rechtsanwalt unter gewöhnlichen Umständen (ohne zusätzliche Vergleichsgebühren etc.) für seine Tätigkeit in der 1. Instanz weitere Gebühren in Höhe von € 686,45.

Die Gerichtskosten im obigen Beispiel belaufen sich für die 1. Instanz auf maximal € 363.-

Die (eigenen) Anwaltsgebühren müssen grundsätzlich zunächst von demjenigen bezahlt werden, der den Auftrag für die anwaltliche Vertretung erteilt hat. Eine Ausnahme gilt, wenn die Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe vorliegen. Die Gerichtsgebühren müssen stets durch die klagende Partei vorgeschossen und an das Gericht bei Einreichung der Klage bezahlt werden. Sollte das Gericht in seinem Urteil die geltend gemachte Forderung für begründet erachten, erfolgt auch eine Verurteilung des Beklagten zur Zahlung der Kosten des Rechtsstreites.

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* Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss zur Vollständigkeit und Richtigkeit der durch Drittanbieter veröffentlichten Informationen unter der Rubrik "Impressum". Der für die Allianz ProzessFinanz GmbH  entwickelte Prozesskostenrechner wird freundlicherweise durch die Pentos AG, Landsberger Str. 6, 80339 München zur Verfügung gestellt.