ZinsrechnerSollte ein Schuldner mit dem Ausgleich einer Geldforderung in Verzug geraten sein, hat er vorbehaltlich einer individuellen, vertraglich geregelten Zinsabrede (z.B. bei Bankkrediten) auch die gesetzlich geregelten Verzugszinsen an den Gläubiger zu entrichten. Die Höhe der Verzugszinsen werden sehr kompliziert unter Zugrundelegung des sich fortlaufend ändernden Basiszinsatzes und der Art des der Forderung zugrundeliegenden Rechtsgeschäftes (Handels- oder Verbrauchergeschäft) errechnet, § 288 BGB. Die gesetzlich geregelte und auch eine individuelle (Bank-) Zinsberechnung kann durch das Klicken auf den nachstehenden Link erfolgen:
http://basiszins.de/zinsrechner/ *
--------------------------------------------------------------------------
* Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Drittanbietern angegebenen Informationen unter der Rubrik "Impressum". Der Zinsrechner wird freundlicherweise durch die Juradata GmbH, Wittelsbacherring 1, 53115 Bonn zur Verfügung gestellt.